CO2-Preis für Abwärme aus der Reststoffverwertung beschlossen

Sowohl nationale als auch europäische Gesetzgebung für den Emissionshandel entwickeln sich weiter. Neben der Ausweitung des EU ETS auf die Sektoren Gebäude und Verkehr gibt es auch Verknappungen an der freien Zuteilung von Zertifikaten.

Ebenso werden künftig auch Emissionen, die durch Müllverbrennung entstehen, auf den Anwendungsbereich des nationalen Emissionshandeln (nEHS) ausgeweitet.

Derzeit gelten noch die Regelungen der 4. Handelsperiode. Ein neuer Pfad für die Absenkung der Zertifikatsmenge ist beschlossen. Von 4,4% im Jahr 2024 und 2025 soll ab 2026 4,5% und ab 2029 4,6% verknappt werden.

Ab 01.01.2026 wird für jede emittierte Tonne CO2 durch Müllverbrennung ein Zertifikat benötigt. Damit wird es voraussichtlich auch zu Belastungen der Fernwärme Versorger kommen. Der fossile Anteil von CO2 Emissionen bleibt also relevant. Wir müssen leider annehmen das die Mehrkosten aus der Bepreisung auf die privaten Haushalte umgelegt werden. Sollte der CO2-Preis €100 erreichen würden Belastungen von ca. €28/t Abfall auf jeden Verbraucher zukommen. Vor dem aktuellen Hintergrund der hohen Inflation und der Gas Krise und nicht abzuschätzenden weiteren Kostensteigerungen sollten sich Verbraucher auf schwierige Zeiten einstellen.

Ein mögliche Kostenkompensation kann durch ein Investment in ein CO2-Zertifikat eventuell ausgeglichen werden. Bitte informieren Sie sich bevor Sie ein Investment eingehen.

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