Bundesregierung plant zum Jahresende Änderungen am EEG

Die EU-Kommission kann im EEG 2023 keine beihilferechtlichen Bedenken finden. Die neuen Regeln gelten somit ab dem 1. Januar. Das Gesetz soll erreichen, dass sich in Deutschland bis 2030 der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent erhöht. Mit der Strompreisbremse will die Bundesregierung auch das EEG verändern. Hieraus könnten sich einige Verbesserungen für Entwickler von Solar- und Windkraftanalgen ergeben.

Die neuen Ausbauziele für erneuerbare Energien bewirken eine grundlegende Transformation der Stromversorgung. Innerhalb von weniger als anderthalb Jahrzehnten soll der in Deutschland verbrauchte Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Hierfür sind massive Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich. Neben Anpassungen z.B. im Planungs-, Bau-, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht bedarf auch das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung. Damit die erneuerbaren Energien mit der erforderlichen Dynamik ausgebaut werden können, wird das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeitet, und es wird mit diesem Artikelgesetz die größte Beschleunigungsnovelle des ErneuerbareEnergien-Gesetzes seit seinem Bestehen vorgelegt. Einige Änderungen im EEG Gesetz gelten ab Januar 2023. Damit sollen Vereinfachungen in Kraft treten, sowohl für Haushalte die Strom verbrauchen als auch private Haushalte die Strom selbst erzeugen. Die Einspeisung wird besser vergütet. Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Ab 1.1.2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, der schon bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist. Für Photovoltaikanlagen wird auch der Netzanschluss erleichtert.

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