BEHG Handel auch für Verbrennugsanlagen

Ab dem 1. Januar 2024 werden bestimmte Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland in den nationalen Emissionshandel (BEHG) aufgenommen. Dies gilt für Anlagen, die Siedlungsabfälle verbrennen, sowie für bestimmte Altölverbrennungsanlagen.

Durch die Aufnahme in den Emissionshandel müssen die Betreiber dieser Anlagen für ihre CO2-Emissionen Zertifikate kaufen. Die Zertifikate werden auf dem Markt gehandelt und ihr Preis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt.

Die Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den Emissionshandel soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen aus der Abfallwirtschaft zu reduzieren. Denn die Verbrennung von Abfällen ist eine Quelle für CO2-Emissionen.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Die Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den Emissionshandel ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Ziels.

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