Welche neue Regeln wird es bei dem neuen Solarpaket 1 geben.

  1. Vereinfachte Installation von Solaranlagen:
  • Anmeldeverfahren: Die Anmeldung von kleinen Solaranlagen bis 8 kW Leistung beim Netzbetreiber entfällt.
  • BalkonKraftwerke: Die Installation von BalkonKraftwerken bis 800 Watt Peak (Wp) Leistung ist ohne Anmeldung beim Netzbetreiber möglich.
  • Dachflächennutzung: Kommunen dürfen die Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen nicht mehr ohne Grund verweigern.
  1. Verbesserungen bei der Einspeisung von Solarstrom:
  • Überschussvergütung: Der Verkauf von überschüssigem Solarstrom an den Netzbetreiber wird weiterhin vergütet.
  • Direktvermarktung: Der direkte Verkauf von Solarstrom an Endkunden ist ohne zusätzliche Kosten möglich.
  • Speicherpflicht: Die Pflicht zur Installation eines Batteriespeichers für neue Solaranlagen bis 25 kW Leistung wurde abgeschafft.
  1. Förderung von Bürgerenergieprojekten:
  • Erhöhte Fördersätze: Die Fördersätze für Bürgerenergieprojekte wurden erhöht.
  • Vereinfachte Antragstellung: Die Antragstellung für die Förderung von Bürgerenergieprojekten wurde vereinfacht.
  • Neue Förderprogramme: Es wurden neue Förderprogramme für Bürgerenergieprojekte aufgelegt.

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