Wärmeplanungsgesetzes zum 01. Januar 2024

Das Gesetz verpflichtet alle Städte und Gemeinden in Deutschland, einen Wärmeplan zu erstellen. Die Wärmepläne sollen folgende Inhalte enthalten:

  • Bestandsanalyse der Wärmeversorgung
  • Potenzialanalyse der erneuerbaren Energien
  • Ziele und Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung

Die Wärmepläne müssen von den Kommunen bis zum 30. Juni 2026 (Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern) bzw. bis zum 30. Juni 2028 (Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern) erstellt werden.

Die Wirkung des Wärmeplanungsgesetzes ist noch nicht absehbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten wird.

Das Gesetz hat folgende konkrete Wirkungen:

  • Schaffung von Planungssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Wärmepläne geben den Kommunen einen Rahmen für die Planung des Ausbaus der erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung. Dies schafft Planungssicherheit für Investoren und Unternehmen.
  • Steigerung der Effizienz der Wärmeversorgung: Die Wärmepläne sollen dazu beitragen, die Effizienz der Wärmeversorgung zu steigern. Dies kann durch Maßnahmen wie die Sanierung von Gebäuden oder die Umrüstung auf erneuerbare Energien erreicht werden.
  • Senkung der CO2-Emissionen: Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Effizienz der Wärmeversorgung führen zu einer Senkung der CO2-Emissionen. Dies trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.

Das Wärmeplanungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Energiewende. Das Gesetz wird dazu beitragen, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten.

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