Wachstumsbooster Förderung zugestimmt
Das Gesetz war zuvor bereits im Bundestag beschlossen worden und enthält eine Reihe von steuerlichen Entlastungen und Vereinfachungen, die Unternehmen in Deutschland zugutekommen sollen.
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Wachstumspakets:
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Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter:
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Was es ist: Unternehmen können Ausgaben für Maschinen und Geräte, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden, degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben. Die degressive Abschreibung ermöglicht es, in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Wirtschaftsguts höhere Beträge steuerlich geltend zu machen als bei der linearen Abschreibung.
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Ziel: Die schnellere Refinanzierung von Investitionen soll Unternehmen Liquiditätsvorteile verschaffen und Anreize für neue Anschaffungen schaffen.
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Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer:
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Was es ist: Ab dem Jahr 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr, von derzeit 15 Prozent auf dauerhaft 10 Prozent ab dem Jahr 2032. Auch der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne für Personenunternehmen wird entsprechend gesenkt.
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Ziel: Dies soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen senken (von aktuell knapp 30% auf knapp 25% ab 2032) und Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb attraktiver machen.
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Förderung von elektrischen Dienstwagen:
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Was es ist: Das Programm setzt Kaufanreize für rein elektrische Dienstwagen. Für deren Erwerb zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 ist eine 75-prozentige degressive Abschreibung im Jahr des Kaufs vorgesehen, gefolgt von 10 Prozent im zweiten und jeweils 5 Prozent im dritten und vierten Jahr. Zudem wird die Preisobergrenze für die steuerliche Förderung von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Fahrzeug angehoben.
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Ziel: Dies soll die Elektromobilität im Unternehmensfuhrpark attraktiver machen und steuerlich entlasten.
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Ausweitung der Forschungszulage:
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Was es ist: Um Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) anzukurbeln, wird die Obergrenze zur Bemessung der Forschungszulage für den Zeitraum von 2026 bis 2030 von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben. Zudem werden förderfähige Aufwendungen ausgeweitet und das Verfahren vereinfacht.
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Ziel: Stärkung der Innovationskraft deutscher Unternehmen.
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Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Bürokratieabbau:
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Was es ist: Das Gesetz enthält auch Maßnahmen zum Bürokratieabbau, beispielsweise durch die Erhöhung von Umsatz- und Gewinngrenzen für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), wodurch mehr Unternehmen von dieser vereinfachten Gewinnermittlung profitieren können. Die Verpflichtung zur Einreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer entfällt.
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Ziel: Entlastung insbesondere kleinerer Unternehmen von administrativem Aufwand.
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Inkrafttreten: Das Gesetz tritt größtenteils am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Änderung des Forschungszulagengesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Gesamtwirkung: Das Maßnahmenpaket soll, bei voller Wirksamkeit ab 2029, eine jährliche Entlastungswirkung von rund 18 Milliarden Euro erzielen. Die Bundesregierung erhofft sich davon signifikante Impulse für Investitionen, Arbeitsplatzsicherung und eine Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Es wird als wichtiger erster Schritt zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwäche der letzten Jahre gesehen.