Umweltschutz beim Bau von Windernergieanlagen

Weil die EU-Notfallverordnung auf einen raschen Ausbau neuer EU-weiter Energieerzeugungskapazitäten zielt, um das Staatengebiet von der Energierohstoffversorgung aus dem in der Ukraine Krieg führenden Russland abzunabeln, muss es gemäß EU-Verordnung auch beim Windkraftausbau schneller gehen. Derzeit gibt es eine befristete Notfallverordnung die zeitaufwendigen Prüfungen, insbesondere zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen wegfallen lässt, wenn die Behörden die Standorte schon als tauglich für den Turbinenbetrieb qualifiziert haben.

Gute Artenschutzexpertise dürfte mit großer Sicherheit angesichts eines bundesweit womöglich vorher nie gekannten Ausmaßes der Windkraftprojektierungen gefragt sein. 

Je mehr der Ausbau der Windenergie voranschreitet, desto wichtiger werden Gutachter für Umweltauswirkungen. Wo die alten Windturbinen die inzwischen strengeren Lärmschutzberechnungsregeln nicht mehr erfüllen können, dürfen neue Turbinen auch oberhalb der Emissionsgrenzen in Betrieb gehen, wenn sie leiser als die abgebauten Altanlagen sind.  

Durch die eingeführte Regelung zur Gasmangellage wurde der nächtliche Lärmschutz gelockert. Auch das hat kurzfristig geholfen. Fleximaus bietet seit 2018 ein Fledermaussensorik-System für Windparks an, dass Abschaltungen zum Schutz der wetter- und witterungsabhängig fliegenden Fledermäuse deutlich seltener werden lässt. Mit Updates und permanenter Überwachung sichern die Dienstleister zudem für die von ihnen ausgerüsteten Windparks ab, dass der Tierschutz auch wirklich funktioniert.

So können Technik und KI helfen, den Ausbau erneuerbarer Energien schneller voranzubringen.

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