Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung durch CSRD

Es sind vor allem die großen haftungsbeschränkten Unternehmen in Deutschland, die von den aktuellen Verpflichtungen betroffen sind.

Laut § 267 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) gelten bestimmte Unternehmen als "groß". Diese Unternehmen werden gemäß der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) berichtspflichtig und müssen laut EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) Audits durchführen.

Zusammengefasst:

  • Betroffene Unternehmen: Große haftungsbeschränkte Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.
  • Verpflichtung nach CSRD: Diese Unternehmen müssen über soziale, ökologische und ökonomische Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten.
  • Verpflichtung nach EDL-G: Sie müssen Audits durchführen.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Berichtspflicht für Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen erweitern soll. Die Richtlinie wurde im April 2021 verabschiedet und muss bis zum 1. Januar 2024 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

In Deutschland sind nach der CSRD alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen berichtspflichtig, unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind oder nicht. Das bedeutet, dass die Berichtspflicht von derzeit rund 500 Unternehmen auf schätzungsweise 15.000 betroffene Unternehmen ausgeweitet wird.

Die Berichtspflicht nach der CSRD gilt für Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
  • Mitarbeiterzahl von mindestens 250

Diese Unternehmen sind verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, der die folgenden Themenbereiche abdeckt:

  • Umwelt
  • Soziales
  • Unternehmensführung

Der Nachhaltigkeitsbericht muss nach den Vorgaben der CSRD erstellt werden und muss von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auditiert werden.

Folgende Unternehmen sind von der CSRD betroffen:

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen
  • Nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mindestens 20 Millionen Euro Bilanzsumme, 40 Millionen Euro Umsatzerlöse und 250 Mitarbeitern
  • Nicht-europäische Unternehmen mit mindestens 150 Millionen Euro Umsatzerlöse in der EU und mindestens 250 Mitarbeitern in der EU

Die betroffenen Unternehmen müssen die folgenden Verpflichtungen erfüllen:

  • Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
  • Auditierung des Nachhaltigkeitsberichts

Die CSRD ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Die Berichtspflicht soll Unternehmen dazu anregen, ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent zu machen und diese zu verbessern.

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