Oberverwaltungsgericht Berlin und die Klimaschutzpflicht der Bundesregierung
Die Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachschärfen: Aktueller Stand (17. Mai 2024)
Wichtigste Erkenntnisse:
- Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern muss.
- Die bisherigen Maßnahmen im Klimaschutzgesetz reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen.
- Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt.
- Das Urteil ist rechtskräftig, die Bundesregierung kann aber in Revision gehen.
- Ein Kernpunkt der Kritik ist, dass das Klimaschutzgesetz keine konkreten und verbindlichen Maßnahmen zur Emissionsreduzierung in den einzelnen Sektoren enthält.
- Die Bundesregierung hat bis jetzt noch keine konkreten Schritte zur Umsetzung des Urteils angekündigt.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung ihr eigenes Klimaschutzprogramm überarbeiten. Das erst im vergangenen Oktober beschlossene Programm erfülle nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Basis für die verhandelten DUH-Klagen (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22) waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030.
Urteil:
Am 14. Dezember 2023 fällte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein wegweisendes Urteil im Bereich des Klimaschutzes. Das Gericht stellte fest, dass die Bundesregierung ihre Klimaschutzpflichten nicht ausreichend erfüllt und ihr Klimaschutzgesetz nachbessern muss.
Begründung:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen die Bundesregierung geklagt, da diese im Klimaschutzgesetz keine konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgas emissionen bis 2030 festgelegt hatte. Das OVG gab der DUH Recht und urteilte, dass das Klimaschutzgesetz zu unbestimmt und nicht mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sei.
Konsequenzen:
Das Urteil des OVG hat weitreichende Konsequenzen für die Bundesregierung. Sie ist nun verpflichtet, ihr Klimaschutzgesetz nachzubessern und konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorzulegen.
Reaktionen:
Das Urteil des OVG wurde von Umweltverbänden und Klimaschutzaktivisten begrüßt. Die Bundesregierung hingegen zeigte sich enttäuscht und kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Bedeutung:
Das Urteil des OVG ist ein wichtiger Meilenstein im deutschen Klimaschutz. Es zeigt, dass die Gerichte die Politik ernst nehmen und zum Handeln zwingen können, wenn diese ihren Klimaschutzpflichten nicht nachkommt.