Neues zur Strompreisbremse
Um Unternehmen und Haushalte zu entlasten, soll ab Januar 2023 die Strompreisbremse in Kraft treten, wobei von der Regierung ein Preis festgelegt wird, den der Stromanbieter vom Kunden höchstens verlangen darf. Dieser Festpreis soll laut dem Beschlusspapier vom 2. November 40 Cent pro Kilowattstunde betragen und gilt für ein Grundkontingent von 80% der Jahres- Verbrauchsprognose (gerechnet vom Stand der Abschlagszahlung September des einzelnen Stromkunden). Zusätzliche Stromverbräuche über diesen 80% werden weiterhin mit dem teureren Marktpreis berechnet.
Strom- und Gaspreis: günstigere Versorgung | Bundesregierung