Marktentkopplung

Die Frage zielt auf die komplexen Zusammenhänge zwischen dem Strommarkt, der EEG-Vergütung und den daraus resultierenden Konsequenzen für Direktvermarkter ab. Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Marktentkopplung: Am 26. Juni gab es außergewöhnlich starke Preisschwankungen an der Strombörse.
  • Marktwert und EEG-Vergütung: Der Marktwert, der sich aus den Börsenpreisen ergibt, ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung der zusätzlichen Vergütung (Marktprämie), die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien erhalten.
  • Auswirkungen auf Direktvermarkter: Die starke Preisschwankung könnte dazu führen, dass Direktvermarkter, die den Strom ihrer Kunden direkt am Markt verkaufen, finanzielle Einbußen erleiden.
  • ** Forderung nach Nachjustierung:** Einige Direktvermarkter fordern eine Anpassung der bestehenden Regeln, um die Auswirkungen dieser starken Preisschwankungen abzufedern.

Was bedeutet das?

Die starke Marktentkopplung am 26. Juni hat gezeigt, wie empfindlich das System der EEG-Vergütung auf extreme Preisschwankungen reagieren kann. Direktvermarkter, die ihren Strom am Spotmarkt verkaufen, sind besonders von solchen Schwankungen betroffen. Wenn die Börsenpreise stark fallen, sinkt auch der Marktwert und damit die zusätzliche Vergütung für die eingespeiste Energie. Dies kann zu erheblichen finanziellen Risiken für die Direktvermarkter führen.

Warum?

  • Mechanismus der Marktprämie: Die Marktprämie soll sicherstellen, dass Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien am Marktgeschehen teilhaben und nicht dauerhaft unter den Marktpreisen liegen. Sie wird berechnet, indem der durchschnittliche Erlös am Spotmarkt von dem garantierten Einspeisevergütungsanspruch abgezogen wird.
  • Risiken für Direktvermarkter: Direktvermarkter sind darauf angewiesen, dass die Marktpreise stabil bleiben oder zumindest vorhersehbar schwanken. Extreme Preisschwankungen können ihre Planungen und Kalkulationen erheblich stören und zu Verlusten führen.
  • Forderung nach Anpassung: Die Forderung nach einer Nachjustierung der bestehenden Regelungen zielt darauf ab, Direktvermarkter besser vor den Risiken extremer Preisschwankungen zu schützen. Denkbar wären beispielsweise:
    • Kapazitätsmechanismen: Diese könnten Direktvermarktern eine gewisse Planungssicherheit geben und sie für die Bereitstellung von Leistung belohnen.
    • Streichung der Marktprämie: Eine radikale Lösung wäre die Streichung der Marktprämie und die Einführung einer festen Vergütung.
    • Anpassung der Berechnungsmethode: Die Berechnungsmethode für die Marktprämie könnte so angepasst werden, dass extreme Preisausschläge weniger stark gewichtet werden.

Die Marktentkopplung am 26. Juni hat die Notwendigkeit aufgezeigt, das System der EEG-Vergütung für Direktvermarkter krisenfester zu gestalten. Eine Anpassung der bestehenden Regelungen ist dringend erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien zu sichern und Investitionen in diesen Bereich zu fördern.

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