EU-Umweltverträglichkeitsrichtlinie

Die Art der Projekte, die einer UVP unterzogen werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art des Projekts, des Standorts, der Größe und des Umfangs. In der Regel müssen jedoch größere Infrastrukturprojekte wie Flughäfen, Straßen, Eisenbahnen, Kraftwerke oder Fabriken einer UVP unterzogen werden.

In Europa sind die Anforderungen an UVPs durch die Europäische Umweltverträglichkeitsrichtlinie (2011/92/EU) festgelegt, die von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass eine UVP durchgeführt wird, bevor eine Entscheidung über die Genehmigung eines Projekts getroffen wird, das voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.

Die Ergebnisse einer UVP können je nach Projekt und Art der Umweltauswirkungen sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn beispielsweise bei einem Projekt erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt werden, können Bedingungen oder Auflagen festgelegt werden, um diese Auswirkungen zu minimieren oder zu vermeiden. In einigen Fällen kann ein Projekt auch abgelehnt werden, wenn die negativen Auswirkungen nicht akzeptabel sind.

Insgesamt zielen UVPs darauf ab, sicherzustellen, dass Projekte auf eine nachhaltige Weise entwickelt werden, die die Umwelt und die betroffenen Gemeinschaften schützt.

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