Effizienzpflichten nach EnEfG betreffen auch Betreiber von Rechenzentren

Effizienzpflichten im EnEfG für Betreiber und Projektentwickler von Rechenzentren:

Betreiber:

  • Anlagenbezogene Pflichten:
    • Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 50001 oder EMAS) bis zum 1. Juli 2025.
    • Stromkennzeichnung ab dem 1. Januar 2024.
    • Abwärmenutzung:
      • Neue Rechenzentren (ab 1 MW Nennanschlussleistung): mindestens 10% Abwärmenutzung ab dem 1. Juli 2026.
      • Bestehende Rechenzentren: Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen ab dem 1. Januar 2028.
    • Verbot von Verdunstungskälteanlagen ab dem 1. Januar 2024.
    • Dokumentation und Berichterstattung:
      • Erfassung und Speicherung von Energiedaten.
      • Regelmäßige Energieaudits.
      • Berichterstattung an die zuständige Behörde.
  • Zusätzliche Pflichten:
    • Anwendung energieeffizienter Technologien.
    • Berücksichtigung von Energieeffizienz bei der Beschaffung von IT-Hardware.

Projektentwickler:

  • Planung und Bau energieeffizienter Rechenzentren:
    • Berücksichtigung der Anforderungen des EnEfG bereits in der Planungsphase.
    • Anwendung von energieeffizienten Bauweisen und Technologien.
    • Integration von Systemen zur Abwärmenutzung.
  • Zusammenarbeit mit Betreibern:
    • Unterstützung der Betreiber bei der Erfüllung der Effizienzpflichten.
    • Bereitstellung von Informationen und Daten.

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