Effizienzpflichten nach EnEfG betreffen auch Betreiber von Rechenzentren
Effizienzpflichten im EnEfG für Betreiber und Projektentwickler von Rechenzentren:
Betreiber:
- Anlagenbezogene Pflichten:
- Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 50001 oder EMAS) bis zum 1. Juli 2025.
- Stromkennzeichnung ab dem 1. Januar 2024.
- Abwärmenutzung:
- Neue Rechenzentren (ab 1 MW Nennanschlussleistung): mindestens 10% Abwärmenutzung ab dem 1. Juli 2026.
- Bestehende Rechenzentren: Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen ab dem 1. Januar 2028.
- Verbot von Verdunstungskälteanlagen ab dem 1. Januar 2024.
- Dokumentation und Berichterstattung:
- Erfassung und Speicherung von Energiedaten.
- Regelmäßige Energieaudits.
- Berichterstattung an die zuständige Behörde.
- Zusätzliche Pflichten:
- Anwendung energieeffizienter Technologien.
- Berücksichtigung von Energieeffizienz bei der Beschaffung von IT-Hardware.
Projektentwickler:
- Planung und Bau energieeffizienter Rechenzentren:
- Berücksichtigung der Anforderungen des EnEfG bereits in der Planungsphase.
- Anwendung von energieeffizienten Bauweisen und Technologien.
- Integration von Systemen zur Abwärmenutzung.
- Zusammenarbeit mit Betreibern:
- Unterstützung der Betreiber bei der Erfüllung der Effizienzpflichten.
- Bereitstellung von Informationen und Daten.