Die Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen geht weiter!

Ab dem 1. März 2024 können Sie wieder Anträge auf Förderung im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Die Richtlinie wurde überarbeitet und bietet nun neue Möglichkeiten in Bezug auf:

Fördergegenstände:

  • Neu: Gefördert wird erstmals die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen mit einer Kälteleistung von bis zu 12 kW.
  • Erweitert: Die Förderung für hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen wurde ausgeweitet und umfasst nun auch Anlagen mit einer Kälteleistung von bis zu 500 kW.

Förderhöhe:

  • Erhöht: Die Förderhöhe für hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen wurde deutlich angehoben.
  • Neu: Für die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen gibt es einen Festbetrag von 500 Euro.

Nutzen Sie die Chance und fördern Sie Ihre energieeffiziente Kälte- und Klimaanlage!

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Förderung ab: 1. März 2024
  • Fördergeber: BAFA
  • Fördergegenstände:
    • Hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen (bis 500 kW Kälteleistung)
    • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen (bis 12 kW Kälteleistung)
  • Förderhöhe:
    • Hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen: variable Fördersätze
    • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen: Festbetrag von 500 Euro

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