CO2-Zoll: Ab 2026 wird es ernst mit dem Klimaschutz beim Import

Was bedeutet das konkret?

  • Bereits seit Oktober 2023: Importeure müssen die CO2-Emissionen ihrer Produkte erfassen und melden.
  • Ab 2026: Pflicht zum Kauf von CBAM-Zertifikaten. Diese entsprechen dem Preis von CO2-Zertifikaten im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS).
  • Jährlich: Abgabe eines CO2-Jahresberichts, der von einem unabhängigen Prüfer verifiziert sein muss.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Der CO2-Zoll gilt zunächst für folgende Waren:

  • Zement
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Strom
  • Wasserstoff

Welche Ziele verfolgt der CO2-Zoll?

Der CO2-Zoll soll dazu beitragen, die Klimaziele der EU zu erreichen. Indem der Ausstoß von Treibhausgasen bei der Herstellung von Importwaren bepreist wird, soll die Produktion in der EU klimafreundlicher werden und gleichzeitig unfairen Wettbewerb durch Importe aus Ländern mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verhindert werden.

Was können Unternehmen tun, um sich auf den CO2-Zoll vorzubereiten?

  • Informieren Sie sich über die genauen Regelungen des CBAM.
  • Berechnen Sie die potenziellen Kosten des CO2-Zolls für Ihr Unternehmen.
  • Entwickeln Sie eine Strategie, um die CO2-Emissionen Ihrer Produkte zu reduzieren.
  • Suchen Sie nach Möglichkeiten, die Kosten des CO2-Zolls zu kompensieren, z. B. durch Preisanpassungen oder die Weitergabe der Kosten an Kunden.

Funktionsweise des CBAM:

  1. Erfassung und Meldung von Emissionen: Ab Oktober 2023 müssen Importeure von bestimmten Waren (siehe oben) die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung ihrer Produkte entstanden sind, erfassen und an die zuständigen Behörden melden.
  2. Berechnung der CBAM-Abgabe: Ab 2026 wird für jede Tonne CO2, die bei der Herstellung der importierten Waren ausgestoßen wurde, eine CBAM-Abgabe fällig. Die Höhe der Abgabe entspricht dem Preis von CO2-Emissionszertifikaten im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS).
  3. Erwerb von CBAM-Zertifikaten: Importeure müssen CBAM-Zertifikate im Wert der von ihnen gemeldeten CO2-Emissionen kaufen. Diese Zertifikate können sie von der zuständigen Behörde erwerben.
  4. Jährlicher CO2-Jahresbericht: Jährlich müssen Importeure einen CO2-Jahresbericht erstellen, der die gemeldeten CO2-Emissionen, die erworbenen CBAM-Zertifikate und weitere relevante Informationen enthält. Dieser Bericht muss von einem unabhängigen Prüfer verifiziert werden.

Betroffene Waren und Unternehmen:

Der CBAM gilt zunächst für folgende Waren:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Strom
  • Wasserstoff

Die Liste der betroffenen Waren kann in Zukunft erweitert werden.

Von dem CBAM sind alle Unternehmen betroffen, die diese Waren aus Ländern außerhalb der EU importieren.

Implikationen für den Handel:

Der CBAM soll dazu beitragen, die Klimaziele der EU zu erreichen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen durch Importe aus Ländern mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften zu verhindern.

Es ist zu erwarten, dass der CBAM zu einem Anstieg der Preise für importierte Waren führen wird. Inwieweit sich dies auf die Endverbraucherpreise auswirken wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Höhe der CO2-Emissionen der importierten Waren und der Wettbewerbsfähigkeit der Märkte.

Vorbereitung auf den CBAM:

Unternehmen, die von dem CBAM betroffen sind, sollten sich frühzeitig über die genauen Regelungen informieren und eine Strategie entwickeln, um die Auswirkungen des CBAM auf ihr Geschäft zu minimieren.

Dies kann unter anderem umfassen:

  • Optimierung der Lieferketten: Unternehmen sollten die CO2-Emissionen ihrer Lieferketten analysieren und nach Möglichkeiten suchen, diese zu reduzieren.
  • Investitionen in emissionsarme Technologien: Unternehmen können in emissionsarme Technologien investieren, um die CO2-Emissionen bei der Herstellung ihrer Produkte zu senken.
  • Weitergabe der Kosten: Unternehmen können die Kosten des CBAM teilweise oder vollständig an ihre Kunden weitergeben.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Klimaziele der EU. Unternehmen, die von dem CBAM betroffen sind, sollten sich frühzeitig auf die neuen Regelungen vorbereiten und Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf ihr Geschäft zu minimieren.

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