CO2-Abgabe: Mieter können Geld vom Vermieter zurückfordern
Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten für mit fossilen Brennstoffen beheizte Gebäude tragen. Dies soll einen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen und zum Klimaschutz beitragen.
Wie funktioniert die Aufteilung der CO2-Kosten?
Bei Gebäuden mit einer Zentralheizung erhält der Vermieter die CO2-Rechnung in der Regel direkt vom Energieversorger. In dieser sind die Höhe der CO2-Emissionen und die Kosten bereits ausgewiesen. Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter ihren Anteil an den CO2-Kosten gesondert ausweisen und abziehen. Die Höhe der Kosten und ihre Aufteilung sind dabei abhängig vom energetischen Zustand des Hauses sowie dem genutzten Energieträger. Je schlechter der Zustand der Immobilie, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus.
Was ist bei Gasetagenheizungen zu beachten?
Anders sieht es bei Gasetagenheizungen aus. Hier haben Mieter in der Regel einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger und erhalten daher selbst die CO2-Rechnung. In diesem Fall müssen Mieter die CO2-Kosten selbst beim Vermieter einfordern. Hierfür gilt eine Frist von sechs Monaten nach Erhalt der Abrechnung.
Unterstützung für Mieter:
Die Verbraucherzentrale Bayern bietet Mietern mit ihrem CO2-Rechner eine einfache Möglichkeit, ihren Anteil an den CO2-Kosten zu berechnen. Daneben bietet die Verbraucherzentrale auch Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Vermieter.