CBAM Auswirkungen für Unternehmen

Durch die Einführung eines CBAM werden Unternehmen, insbesondere in emissionsintensiven Sektoren wie der Energieerzeugung, der Stahlherstellung oder der Chemieindustrie, mit einem zusätzlichen Kostenfaktor konfrontiert. Sie müssen ihre CO2-Emissionen entweder reduzieren oder für die verursachten Emissionen zahlen. Dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen führen.

Ein CBAM schafft Anreize für Unternehmen, ihre Produktion CO2-effizienter zu gestalten und in saubere Technologien zu investieren. Es kann auch dazu beitragen, einen globalen Level Playing Field zu schaffen, da Unternehmen aus Ländern mit strengen Klimaschutzmaßnahmen nicht mehr im Wettbewerb benachteiligt werden. Dies kann jedoch auch zu Handelsspannungen führen, insbesondere wenn Länder unterschiedliche Ansätze zur CO2-Bepreisung verfolgen und es zu Meinungsverschiedenheiten über die Fairness und Effektivität eines CBAM kommt.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Geschäftsmodelle, Lieferketten und Produktionsprozesse überdenken müssen, um den Anforderungen eines CBAM gerecht zu werden. Sie müssen ihre CO2-Emissionen messen, überwachen und möglicherweise reduzieren, um die zusätzlichen Kosten zu vermeiden. Unternehmen, die bereits in umweltfreundliche Technologien und nachhaltige Praktiken investiert haben, könnten einen Wettbewerbsvorteil haben, da sie weniger von den Kosten eines CBAM betroffen sind.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein politisches Instrument, das darauf abzielt, den CO2-Fußabdruck importierter Waren zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Unternehmen, die in Ländern mit weniger strengen Klimaschutzmaßnahmen produzieren, nicht gegenüber Unternehmen aus Ländern benachteiligt werden, die ehrgeizigere Klimaziele verfolgen.

Der CBAM befindet sich derzeit noch in der Entwicklungsphase und es gibt verschiedene Ansätze und Vorschläge, wie er umgesetzt werden könnte. Im Allgemeinen basiert der CBAM auf der Idee, dass importierte Waren einem CO2-Preis unterliegen sollten, der demjenigen entspricht, den inländische Unternehmen für ihre Emissionen zahlen müssen.

Die Europäische Union (EU) hat angekündigt, einen CBAM einzuführen. Der genaue Zeitpunkt der Einführung ist noch nicht festgelegt, aber die EU hat erklärt, dass der CBAM voraussichtlich ab dem Jahr 2026 wirksam werden soll. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an der Ausgestaltung des CBAM und führt Diskussionen mit internationalen Partnern, um mögliche Auswirkungen auf den Handel und die bestehenden internationalen Vereinbarungen zu berücksichtigen.

Es ist wichtig anzumerken, dass der CBAM nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Bekämpfung des Klimawandels ist. Er wird voraussichtlich mit anderen klimapolitischen Maßnahmen wie dem Emissionshandelssystem und nationalen CO2-Bepreisungen in der EU kombiniert.

Ab 2027 müssen betroffene Unternehmen voraussichtlich die folgenden Schritte unternehmen:
 

BEANTRAGUNG DER ZULASSUNG ALS AUTORISIERTER CBAM-DEKLARANT:

Ein autorisierter CBAM-Deklarant ist eine Person, die registriert ist, um vom CBAM erfasste Waren in die EU zu importieren und die Melde- und Zertifikatskaufpflichten des CBAM erfüllen muss. Die Zollbehörden werden den Import von Waren durch eine andere Person als einem autorisierten CBAM-Deklaranten nicht zulassen. Ein autorisierter Deklarant kann mehr als einen Importeur vertreten. Die Deklaranten registrieren sich in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind. Ihr Status als autorisierter Deklarant wird von allen Mitgliedstaaten anerkannt.

 

ERFÜLLUNG DER CBAM-MELDEPFLICHTEN:

Am Ende eines jeden Quartals müssen autorisierte Deklaranten der Europäischen Kommission einen CBAM-Bericht mit Informationen über importierte Waren und deren Emissionen für das letzte Quartal vorlegen (spätestens einen Monat nach Ende des Quartals). Der Bericht muss Folgendes enthalten:
  • Daten zur Identifizierung des autorisierten CBAM-Deklaranten: Name; CBAM-Kontonummer;
  • Daten zu importierten Waren: Art und Menge jeder Art von Waren (in Megawattstunden für Strom und in Tonnen für andere Waren) pro Produktionsanlage; Herkunftsland; eingebettete Emissionen (direkt und indirekt, ausgedrückt in Tonnen Kohlendioxidäquivalent, CO2e);
  • Informationen über in anderen Ländern gezahlte CO2-Preise (bei Import aus einem Drittland außerhalb der EU mit vergleichbaren CO2-Preisen wie im EU-EHS). Ab 2027 werden sie einem Importeur ermöglichen, eine Verringerung der abgegebenen CBAM-Zertifikate geltend zu machen;
  • Ein Verifizierungsbericht (falls tatsächliche Emissionen gemeldet werden, anstatt Standardwerte zu verwenden).

 

CBAM-ZERTIFIKATE ERWERBEN:

Für jede Tonne direkter Treibhausgasemissionen aus der Produktion der Waren muss ein Zertifikat erworben werden. Der Preis für CBAM-Zertifikate entspricht dem durchschnittlichen Preis der Zertifikate des EU-ETS der Vorwoche und wird wöchentlich bekannt gegeben. Zertifikate können jederzeit erworben und im registrierten CBAM-Zertifikatskonto des autorisierten Deklaranten gespeichert werden.

Am Ende der Quartale müssen autorisierte Deklaranten sicherstellen, dass ihr Konto Zertifikate enthält, die mindestens 80 Prozent der Emissionen der im laufenden Kalenderjahr importierten Waren abdecken.

Der CBAM wird nur auf den Anteil der Emissionen angewendet, der nicht von kostenlosen EU-ETS-Zertifikaten profitiert, da sie von 2026 bis 2034 schrittweise abgeschafft werden.

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