Carbon Border Adjustment Mechanism - CO2 Grenzausgleichssystem

Das CBAM würde bedeuten, dass Unternehmen, die Waren in die EU importieren, CO2-Emissionszertifikate kaufen müssen, um den CO2-Ausstoß dieser Waren auszugleichen, falls sie aus Ländern stammen, die nicht über ähnliche Klimaschutzmaßnahmen wie die EU verfügen. Die genaue Umsetzung und Ausgestaltung des CBAM ist jedoch noch Gegenstand von Diskussionen und wird derzeit von der EU-Kommission erarbeitet.

Das Ziel des CBAM ist es, sicherzustellen, dass die EU ihre Klimaziele erreicht und gleichzeitig sicherzustellen, dass europäische Unternehmen nicht durch den Wettbewerb aus Ländern mit geringeren Umweltstandards benachteiligt werden. Das CBAM soll voraussichtlich ab 2026 in Kraft treten.

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