Bundestag beschließt die Erlösabschöpfung

Die Bundesregierung will die Strompreise für die Verbraucher nun deckeln – und die Maßnahme durch eine Gewinnabschöpfung bei den Energieerzeugern refinanzieren. Dafür entwickelte sie die Abschöpfung sogenannter Übererlöse vor allem bei den Grünstromanlagen. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz darf der Staat die Mehreinnahmen der Anlagenbetreiber oberhalb ihrer jeweils gesetzlich abgesicherten Mindestvergütung weitgehend abschöpfen. Er räumt den Grünstromerzeugern dabei einen zusätzlichen Sicherheitspuffer sowie eine prozentual fixierte, kleinere Teilhabe an den höheren Strompreisen ein. Der Sicherheitspuffer beträgt für Windenergieanlagen an Land und für PV-Anlagen drei Cent. Für die verschiedenen Erneuerbare-Energien-Technologien wie Windenergie an Land, Offshore-Windenergie im Meer, Photovoltaik oder Bioenergie bestimmt das Gesetz allerdings auch verschiedene Preise.

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