Balkonkraftwerke boomen

Die Bundesnetzagentur begrüßt den Aufschwung der Balkonkraftwerke und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Vereinfachung der Anmeldung: Um den Ausbau von Balkonkraftwerken weiter voranzutreiben, hat die Bundesnetzagentur zum 1. April 2024 die Anmeldung dieser Anlagen vereinfacht. Seitdem müssen Betreiber neue Balkonkraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden, sondern lediglich beim Marktstammdatenregister (MaStR). Dies bedeutet, dass für die Anmeldung nur noch wenige technische Details angegeben werden müssen, was den Prozess deutlich vereinfacht.

Erhöhung der zulässigen Leistung: Seit 2024 ist die zulässige Leistung von Balkonkraftwerken bzw. von deren Wechselrichtern von 600 auf 800 Watt angehoben worden. Dies ermöglicht es Betreibern, eine größere Solaranlage zu installieren und somit mehr Eigenstrom zu erzeugen.

Warnung vor mangelhaften Wechselrichtern: Die Bundesnetzagentur warnt allerdings vor mangelhaften Wechselrichtern für Balkonanlagen, die im stationären und Onlinehandel erhältlich sind. Diese Wechselrichter können Sicherheitsrisiken darstellen und sollten daher nicht verwendet werden.

Zurück