Anpassung des EnWG durch den Bundestag

Der Beschluss zum Ausbau des Wasserstoffkernnetzes ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Das Kernnetz soll die wichtigsten Verbrauchszentren in Deutschland mit Wasserstoff aus erneuerbaren Energien verbinden.

Die Frist von drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes für den Beginn der Genehmigungsphase ist ambitioniert. Sie soll sicherstellen, dass der Ausbau des Wasserstoffkernnetzes schnell vorankommt.

Die Verlängerung der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher bis 2029 ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Förderung der Energiewende. Batteriespeicher können dazu beitragen, den Strombedarf in Zeiten hoher Nachfrage zu decken und die Netzstabilität zu erhöhen.

Die wichtigsten Änderungen des EnWG im Überblick:

  • Ausbau des Wasserstoffkernnetzes: Der Bundestag hat den Startschuss zum Ausbau des Wasserstoffkernnetzes gegeben. Das Kernnetz soll die wichtigsten Verbrauchszentren in Deutschland mit Wasserstoff aus erneuerbaren Energien verbinden.
  • Verlängerung der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher: Die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher wurde bis 2029 verlängert. Batteriespeicher können dazu beitragen, den Strombedarf in Zeiten hoher Nachfrage zu decken und die Netzstabilität zu erhöhen.
  • Anpassung an EU-Vorgaben: Das EnWG wurde den EU-Vorgaben angepasst. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Förderung der erneuerbaren Energien und zur Stärkung der Verbraucherrechte.

Die Änderungen des EnWG sind ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Sie sollen dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den Klimaschutz voranzutreiben.

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