Aktuell: Neuerungen bzgl. Photovoltaikanlagen

Die wichtigste Neuerung: Erträge aus PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien bleiben ab dem Jahr 2023 einkommensteuerfrei. (Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Immobilien bis 15 Kilowatt Leistung pro Einheit). Weitere Steuererleichterungen gibt es auch bei der Umsatzsteuer auf PV-Anlagen, mit welcher der Anlagenbetreiber nicht mehr belastet wird und damit keine aufwändigen Umstände mehr hat, sich diese, wie in der Vergangenheit üblich, vom Finanzamt erstatten zu lassen.

Hier ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema:

Bundeskabinett beschließt Abbau steuerlicher Hürden für die Photovoltaik – pv magazine Deutschland (pv-magazine.de)

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