Änderungen Solarpaket 1
Die wichtigsten Änderungen:
Erleichterungen für Balkonkraftwerke:
- Anmeldeverfahren: Die Anmeldung von Balkonkraftwerken bis 800 Watt Peak (Wp) beim Netzbetreiber entfällt. Es reicht eine einfache Inbetriebnahmemeldung online oder per Post.
- Steckdosenregelung: Die sogenannte Steckdosenregelung wird bis Ende 2025 verlängert. Damit darf überschüssiger Strom aus kleinen Photovoltaikanlagen bis 800 Wp ohne komplizierte Anmeldung und Vergütung direkt in den Hausanschluss eingespeist und vom Haushalt selbst verbraucht werden.
Weitere Änderungen:
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden wird vereinfacht.
- Höhere Einspeisevergütung: Für gewerbliche Solaranlagen bis 1 MW Leistung steigt die Einspeisevergütung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde.
- Anhebung der Ausschreibungsgrenze: Die Ausschreibungsgrenze für Solarparks wurde auf 50 Megawatt Leistung angehoben.
- Erweiterung des Mieterstrommodells: Mieterstrom kann jetzt auch von Nebengebäuden genutzt werden.
- Abbau bürokratischer Hürden: Diverse bürokratische Hürden beim Bau und der Anmeldung von Photovoltaikanlagen werden abgebaut.