Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2023

Die EEG-Umlage ist eine Abgabe, die von Stromverbrauchern in Deutschland gezahlt wird, um die Förderung erneuerbarer Energien zu finanzieren. Sie wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt und ist Teil des Strompreises. Die Höhe der EEG-Umlage variiert je nach Verbrauch und wird jährlich von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die Umlage wird von den Stromanbietern eingesammelt und an die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien weitergeleitet. Das Ziel der EEG-Umlage ist es, die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern und den Ausbau von Anlagen wie Windkraftanlagen und Solarparks zu unterstützen. Die EEG-Umlage hat in den letzten Jahren zu einer signifikanten Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland beigetragen und ist ein wichtiger Bestandteil der Energiepolitik des Landes.

Zwar wird die Höhe der EEG-Umlagebelastung für eine Kilowattstunde Strom zum 1.1.2022 von 6,5 Cent auf 3,7 Cent sinken, ob allerdings alle Stromanbieter diese Senkung zeitnah an ihre Kunden weitergeben, bleibt abzuwarten und wird, z.B. von den Verbraucherzentralen, noch angezweifelt. Bei der Stromabrechnung für den Endverbraucher, dürfte die Abschaffung der EEG-Umlage vermutlich erst ab 2023 spürbar werden.

Die laut Koalitionsvertrag beschlossene Beendigung der EEG-Umlage über den Strompreis, und somit die Finanzierung von „Ökostrom“ auf diesem Wege, verlangt also eine Neuregelung. Ab 1.1.2023 soll die Finanzierung der Umlage in den Bundeshaushalt übernommen werden. Dies soll über den EKF (Energie- und Klimafonds) geschehen, der wiederum aus Bundeszuschüssen, sowie aus Erlösen des europäischen und nationalen Emissionshandels finanziert wird und „Sondervermögen“ des Bundes darstellt. Der EKF wird laut Koalitionsvertrag „in der Lage sein, die Finanzierung der nötigen Klimaschutzmaßnahmen und der EEGUmlage zu stemmen.“ U.a. fließen z.B. auch die Einnahmen aus der rasant steigenden CO2-Bepreisung mit in die Fonds.

Die Ampelkoalition setzt auf einen „steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich“. (Auszug Koalitionsvertrag Seite 62)

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